Die enge Verknüpfung von privaten und unternehmerischen
Belangen eröffnet einen viel größeren Beratungsbedarf, als
auf den ersten Blick erkennbar, denn oftmals sind diese
Bereiche untrennbar miteinander verbunden.
Durch die besonderen Qualifikationen unserer Kanzlei in den
Rechtsgebieten Zivilrecht, Familienrecht und Steuerrecht
bieten wir Ihnen eingehende rechtliche Beratung, Vertrags-
gestaltungen und die Vertretung vor Behörden und Gerichten;
kurzum das Fachwissen, welches bei der Wahrnehmung Ihrer
rechtlichen Interessen erforderlich und hilfreich ist.
Dass wir Ihnen auch in anderen Rechtsgebieten zur Seite
stehen, die zur Abrundung einer umfassenden rechtlichen
Beratung erforderlich sind und mit unseren Schwerpunkten
meist Hand in Hand einher gehen,versteht sich von selbst.
Deshalb nehmen wir auch Ihre Interessen in den Bereichen
Arbeitsrecht, Mietrecht und Verkehrsrecht wahr.
Durch Kooperationen mit Spezialisten in weiteren Rechts-
gebieten, insbesondere Fachanwälten in München und
Nürnberg können wir Ihnen umfassend und überregional
rechtliche Hilfe anbieten.